Passivhaus: Förderung in Rheinland-Pfalz
Gut zu wissen:
Da Passivhäuser grundsätzlich weniger Energie verbrauchen als sogenannte "Niedrigenergiehäuser", können alle Förderungen für Niedrigenergiehäuser auch für Passivhäuser in Anspruch genommen werden. Ebenso besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf Förderungenfür Effizienzhäuser.
Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz
| Förderungsart | Einmaliger Zuschuss |
| Förderungshöhe | EFH, ZFH, DHH, RH: 50 EUR pro m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, max. 5.000 EUR MFH: 25 EUR pro m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, max. 2.500 EUR pro WE und 25.000 EUR je Objekt |
| Ansprechpartner und weitere Informationen | EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz Tel: +49 631 34288444 Förderungen für Neubauten Förderprogramm Richtlinie (PDF) Förderprogramm Antrag (PDF) |
| Besonderheiten/Hinweise | Weitere Zuschüsse von 5.000 EUR für Energieeffizienzte Wärmepumpen mit Jahresarbeitszahl > 4,7 sowie Einsatz von bestimmten Solarthermieanlagen |
