Passivhaus: Förderung in Nordrhein-Westfalen
Gut zu wissen:
Da Passivhäuser grundsätzlich weniger Energie verbrauchen als sogenannte "Niedrigenergiehäuser", können alle Förderungen für Niedrigenergiehäuser auch für Passivhäuser in Anspruch genommen werden. Ebenso besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf Förderungenfür Effizienzhäuser.
Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
| Förderungsart | Einmaliger Zuschuss |
| Förderungshöhe | EFH, DHH, RH: 3.500 EUR MFH: 2.200 EUR pro WE zusätzlich 1.200 EUR für Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung |
| Ansprechpartner und weitere Informationen | Landesinstitut für Bauwesen Außenstelle Dortmund Ruhrallee 1-3 44139 Dortmund Bürger-und Servicecenter NRW Tel: +49 180 3190000 Förderantrag (PDF) Förderrichtlinie 2011 (PDF) |
| Besonderheiten/Hinweise | Name des Programms: "progres.nrw" Laufzeit voraussichtlich bis 13.10.2011 |
Fördergeber: Gemeinde Much
| Förderungsart | Einmaliger Zuschuss und Zinszuschuss |
| Förderungshöhe | 1.000 EUR, zusätzlich 500 EUR pro Kind unter 18 Jahren 2 Prozent Zinszuschuss für die Dauer von 5 Jahren auf maximal 50.000 EUR |
| Ansprechpartner und weitere Informationen | Rathaus Much Hauptstraße 57 53804 Much Josef Freiburg Zimmer 22 Tel: +49 2245 6865 Förderrichtlinien (PDF) |
