Passivhaus: Förderung in Nordrhein-Westfalen

Gut zu wissen:

Da Passivhäuser grundsätzlich weniger Energie verbrauchen als sogenannte "Niedrigenergiehäuser", können alle Förderungen für Niedrigenergiehäuser auch für Passivhäuser in Anspruch genommen werden. Ebenso besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf Förderungenfür Effizienzhäuser.

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
FörderungshöheEFH, DHH, RH: 3.500 EUR
MFH: 2.200 EUR pro WE
zusätzlich 1.200 EUR für Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Ansprechpartner und weitere InformationenLandesinstitut für Bauwesen
Außenstelle Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund

Bürger-und Servicecenter NRW
Tel: +49 180 3190000

Förderantrag (PDF)
Förderrichtlinie 2011 (PDF)
Besonderheiten/HinweiseName des Programms: "progres.nrw"
Laufzeit voraussichtlich bis 13.10.2011

Fördergeber: Gemeinde Much

FörderungsartEinmaliger Zuschuss und Zinszuschuss
Förderungshöhe1.000 EUR, zusätzlich 500 EUR pro Kind unter 18 Jahren
2 Prozent Zinszuschuss für die Dauer von 5 Jahren auf maximal 50.000 EUR
Ansprechpartner und weitere InformationenRathaus Much
Hauptstraße 57
53804 Much

Josef Freiburg
Zimmer 22
Tel: +49 2245 6865

Förderrichtlinien (PDF)
Abkürzungen

EFH = Einfamilienhaus
ZFH = Zweifamilienhaus
RH = Reihenhaus
DH = Doppelhaus
DHH = Doppelhaushälfte
WE = Wohneinheit

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