Passivhaus: Förderung in Baden-Württemberg

Gut zu wissen:

Da Passivhäuser grundsätzlich weniger Energie verbrauchen als sogenannte "Niedrigenergiehäuser", können alle Förderungen für Niedrigenergiehäuser auch für Passivhäuser in Anspruch genommen werden. Ebenso besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf Förderungenfür Effizienzhäuser.

Fördergeber: Stadt Friedrichshafen

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
Förderungshöhe1 bis 3 WE: 5.000 EUR
4 bis 7 WE: 7.500 EUR
Ab 8 WE: 10.000 EUR
Ansprechpartner und weitere InformationenStadt Friedrichshafen
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Eckenerstr. 11
88046 Friedrichshafen

Tel: +49 7541 2031501
E-Mail: umweltamt@friedrichshafen.de

Antrag Förderprogramm (PDF)
Richtlinien Förderprogramm (PDF)
Überblick Förderprogramm (PDF)

Fördergeber: Stadt Heidelberg

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
FörderungshöheEFH: 10.000 EUR
MFH: 70 EUR pro m² Wohnfläche, max. 7.000 EUR pro WE
Ansprechpartner und weitere InformationenStadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz
Energie und Gesundheitsförderung
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Tel: +49 6221 5818140 und +49 6221 5818270
Ratgeber Energieeffizient bauen in Heidelberg (PDF)
Antrag Förderprogramm (PDF)
Anlage "Passivhaus" zum Antrag (PDF)

Fördergeber: Stadt Ulm

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
FörderungshöheEFH/ZFH: bis zu 5.000 EUR
MFH: 25 EUR pro m² Wohnfläche, max. 2.500 EUR pro WE
Ansprechpartner und weitere InformationenStadt Ulm
Stadtverwaltung
89070 Ulm

Tel: +49 731 1616102
E-Mail: mi.kast@ulm.de

Förderrichtlinien (PDF)

Fördergeber: Stadt Schwäbisch Gmünd

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
Förderungshöhe2.500 EUR
Ansprechpartner und weitere InformationenStadt Schwäbisch Gmünd
Stadtverwaltung

Herrn Starz
Tel: +49 7171 6032316

Fördergeber: Gemeinde Langenargen

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
Förderungshöhe1 bis 3 WE: 2.000 EUR
4 bis 7 WE: 4.000 EUR
ab 8 WE: 5.000 EUR
Ansprechpartner und weitere InformationenGemeinde Langenargen
Ortsbauamt
Tel: +49 7543 933031
E-Mail: gonser@langenargen.de

Förderrichtlinie (PDF)

Fördergeber: Stadt Konstanz

FörderungsartEinmaliger Zuschuss
FörderungshöheEFH: 1.600 EUR
ZFH: 2.600 EUR
MFH: 1.100 EUR pro WE, max. 5.500 EUR
Ansprechpartner und weitere InformationenStadt Konstanz
Städtebau- und Vermessungsamt
Fachbereich Umwelt
Untere Laube 22-24
78462 Konstanz

Frau Graf
Tel: +49 7531 900804
E-Mail: GrafS@Stadt.Konstanz.de
Besonderheiten/HinweisePrimärenergiebedarf max. 60 kWh/m²a
Abkürzungen

EFH = Einfamilienhaus
ZFH = Zweifamilienhaus
RH = Reihenhaus
DH = Doppelhaus
DHH = Doppelhaushälfte
WE = Wohneinheit

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